ANTWORT: Schon bisher gelten für Internetseiten besondere Informationspflichten. Diese werden durch die sog. Datenschutzerklärung erfüllt, in der die Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet zusammengefasst sind.
Ein Verein, der keine eigene Internetseite hat, benötigt auch keine Datenschutzerklärung.
HINWEIS: Beim Besuch einer Internetseite werden regelmäßig Daten des Nutzers erhoben, z.B. dessen IP-Adresse. Jeder Verein, der eine Internetseite betreibt, muss deshalb darauf auch eine Datenschutzerklärung einstellen. Die Datenschutzerklärung hat den Nutzer der Internetseite darüber zu informieren, dass Daten von ihm beim Besuch der Internetseite erfasst werden.