Wer ist für den Datenschutz in einem kleinen Unternehmen zuständig?
ANTWORT: Der Inhaber eines kl. Unternehmens bzw. der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Datenschutz in seinem Betrieb.
Die DSGVO spricht oft vom sog. „Verantwortlichen“. Der Inhaber nimmt für seinen Betrieb die Rechte und Pflichten des „Verantwortlichen“ wahr, z.B. bei der Datenschutzerklärung auf der Homepage (siehe FAQ Datenschutzerklärung).
HINWEIS: Unsere nachfolgenden FAQs für kleine Unternehmen richten sich in besonderer Weise an Betriebe, die schon bislang ohne einen Datenschutzbeauftragten tätig sein konnten wie z.B. Handwerker, Reisebüros oder kleinere Dienstleister.